Aktuelles

In diesem Bereich informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten, Entwicklungen
und Wissenswertes rund um Versicherungen und Wirtschaft.

[1] Starker Anstieg bei Besitzstörungsklagen - wien.ORF.at 09.10.2024 [2] 2869 Prozesse in Wien - Parkplatz-Abzocker lähmen Bezirksgerichte ... Kronenzeitung 09.10.2024 [3] Besitzstörungen durch Parken - Bürgeranwalt vom 22.03.2025 (ÖGS) vom 22 ...

Wie in der Vergangenheit berichtet, kam es zu einem starken Anstieg von Besitzstörungsklagen, weil Fahrzeuge angeblich widerrechtlich auf privaten Parkplätzen abgestellt wurden. Auch eine Kundin mit einem Fuhrpark von ca. 30 Fahrzeugen erhielt ein Schreiben eines solchen Parkplatzverwalters, in dem dieser angedroht hat, eine Besitzstörungsklage einzubringen, wenn die Fahrzeughalterin nicht Euro 400.– bezahlen würde. Sowohl an die KFZ-Haftpflichtversicherung, wie auch an die Rechtsschutzversicherung inklusive Kfz Baustein erging eine Schadensmeldung mit der Bitte, die Kosten für die Abwehr der Forderung zu übernehmen. Zu beiden Versicherungsverträgen erfolgte nahezu reflexartig eine Ablehnung des jeweiligen Versicherers. Doch sind die Ablehnungen gerechtfertigt? Besteht nicht doch Anspruch auf Abwehrdeckung? Eine spannende Frage. Zumal die Versicherungsnehmerin als Fahrzeughalterin gar nicht Lenker des Fahrzeugs gewesen sein kann ….

Schadenabwicklung

Woran man einen guten Vertrag, bzw. einen guten Berater erkennt

Ein Kunde übernahm als selbstständiger Vertragspartner einen Teilbetrieb eines großen Konzerns. Es war vertraglich vereinbart, eine Versicherungslösung des Konzerns abzuschließen. Diese Lösung war mit hohen Prämien und zusätzlichen Betreuungskosten durch einen internen Broker verbunden. Durch einen Vergleich der bestehenden Verträge mit dem Konzernvorschlag konnten wir belegen, dass diese nicht nur kostengünstiger waren, sondern auch einen besseren Deckungsumfang in Bezug auf die vertraglichen Anforderungen boten. Der Konzernmakler hat letztlich auf den Abschluss der Konzernlösung verzichtet und die bestehenden Verträge als ausreichend ausformuliert anerkannt.

Wissenswertes

Ein Geschäftsfall aus der täglichen Praxis

Ein Kunde hat über Jahre hinweg Unternehmen erworben und in seinem Betrieb zusammengeführt. Eine nicht mehr genutzte Betriebsliegenschaft wurde veräußert. Trotz der Einhaltung sämtlicher behördlicher Auflagen während der Errichtung und des Betriebs der Anlage sowie regelmäßiger Kontrollen und Probenahmen stellte sich im Zuge der Veräußerung heraus, dass das gesamte Betriebsareal sowie angrenzende Flächen in Folge eines Baumangels erheblich kontaminiert waren. Da weder der Bauherr, noch die ursprünglich beauftragten Planungs- und Ausführungsunternehmen zum Zeitpunkt der Feststellung haftbar gemacht werden konnten, bestand das Risiko eines erheblichen finanziellen Schadens in Höhe mehrerer hunderttausend Euro. Im Rahmen eines Gesprächs mit dem Haftpflichtversicherer konnte durch fundierte Argumentation dargelegt werden, dass der bestehende Versicherungsschutz (Bodenkasko) gemäß den Bedingungen der Haftpflichtpolice auch diesen Fall abdeckt. Der Versicherer erkannte daraufhin die Deckung an.

Wissenswertes

Ein Beispiel, wie ich Kommunen in komplexen Versicherungsfragen unterstütze!

Der Haftungszeitraum von Kommunen und deren Organe erstreckt sich oft über mehrere Jahrzehnte. Vielfach sind hier die einst handelnden Personen nicht mehr verfügbar. Weder in der Gemeinde selbst, noch bei den seinerzeitigen Vertragspartnern. Für nachfolgende Mitarbeiter ist es daher sehr schwer, zum Beispiel den Verlauf des Deckungsumfangs einer Gemeindehaftpflichtversicherung nachzuvollziehen. In einem komplexen Haftungsfall wurde gegen meine Kundin als örtliche Baubehörde eine Forderung in siebenstelliger Höhe geltend gemacht – bezogen auf ein Ereignis, das mehr als 20 Jahre zurücklag. Die rechtliche und versicherungstechnische Aufarbeitung erwies sich als besonders herausfordernd, da sich die involvierten Haftpflicht-versicherer zunächst auf eine restriktive Auslegung der Deckung und eine zum damaligen Zeitpunkt nicht bestehende Deckung beriefen. Durch eine sorgfältige Analyse der historischen Vertragsunterlagen und eine fundierte rechtliche Argumentation konnte eine belastbare Grundlage für eine Deckungsklage erarbeitet werden. Auf dieser Basis wurde schließlich ein für die betroffene Kundin äußerst vorteilhafter Vergleich erzielt. Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig tiefgehendes Fachwissen, strategisches Vorgehen und eine präzise Dokumentation sind – insbesondere bei lang zurückliegenden und komplexen Haftungssachverhalten.

Wissenswertes

Zwei Beispiele, wie ich Bauunternehmen bei komplexen Versicherungsfragen unterstütze

1. Bauleistungsversicherung – Schutzlücken schließen, Klarheit schaffen: Bei der Absicherung von Bauleistungen müssen unterschiedlichste Interessen berücksichtigt werden – von der Bauherrschaft über Bauunternehmen und deren Subunternehmer bis hin zur Bauaufsicht, Lieferanten und Anrainern. Meine Versicherungslösungen vereinen alle Interessen der Beteiligten. So sind neben dem eigentlichen Gewerk auch Baumaschinen, Gerüste, Hilfsbauten, Bodenmassen sowie angelieferte, aber noch nicht verbaute Bauteile versichert. Ebenso Schäden durch Bauleitungsmängel oder ein Ausfall der Energieversorgung – etwa bei Baugrubenpumpen. Der Baustein „Sachen im Gefahrenbereich“ deckt u. a. auch Nachbarobjekte. Ein besonderer Vorteil meiner Konzepte: Sie umfassen alle am Bau beteiligten Personen, ermöglichen aber dennoch eine klare Vertragsstruktur. Der Bauherr bleibt Vertragspartner und verfügt über den Versicherungsschutz, kann trotzdem die Kosten anteilig auf die versicherten Parteien verteilen. So entsteht ein für alle ausgewogenes, transparentes und rechtssicheres Modell – mit maximaler Absicherung und minimalem Aufwand. 2. Versicherungsschutz für ausgeliehene Maschinen: Im modernen Baualltag ist es selten, dass alle benötigten Maschinen im eigenen Bestand verfügbar sind. Die Anmietung teurer oder spezialisierter Geräte ist die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Doch mit dem Mietvertrag übernimmt der Bauunternehmer in der Regel das volle Risiko für die Maschine – und genau hier setze ich mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen an. Standardmäßige Betriebshaftpflichtversicherungen schließen Schäden an gemieteten, geleasten oder gepachteten Maschinen häufig aus. Auch kurzfristige Kaskoversicherungen sind schwer zu bekommen – insbesondere für hochwertige Geräte an exponierten Einsatzorten. Und selbst wenn eine Absicherung besteht, wird oft nur der Zeitwert ersetzt, was im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann. Meine Versicherungskonzepte sind genau auf diese Herausforderungen zugeschnitten. Dazu gehört z.B. eine Neuwertentschädigung für Maschinen, die nicht älter als zwei Jahre sind – und damit ein deutlich höherer Schutz im Schadensfall. So sichere ich meine Kunden zuverlässig ab.

Wissenswertes

Schwerste Unwetter – Rote Warnung in fünf Bundesländern. Kräftige Gewitter mit Starkregen und Hagel ziehen derzeit über Teile Österreichs hinweg. In gleich drei Bundesländern gilt deshalb Warnstufe Rot. Newsdesk Heute 12.07.2024, 13:44

Bei Unwettern im Juli 24 kam es bei einer Wohnanlage zu Sturm- und Hagelschäden am Gebäude. Ein weiterer Schaden ereignete sich im Gebäudeinneren, nachdem der Sturm das auf einem Balkon aufgestaute Regenwasser durch die Terrassentür in den Wohnraum gedrückt hat. Wenige Tage nach dem Ereignis löste sich der Parkettboden ab. Der Gebäudeversicherer übernahm den Schaden am Gebäude, lehnte jedoch den Ersatz der Parkettbodenreparatur nachdrücklich ab. Dies begründet er damit, dass „Witterungsniederschläge im Gebäudeinneren“ nicht mitversichert sind. Hier lohnt sich ein Blick auf die Bedingungen der mitversicherten Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung. Seit den AHVB/EHVB 1986 sind dort Witterungsniederschläge im Gebäudeinneren mitversichert. Auch soll nicht unerwähnt bleiben, dass die vorerwähnte Deckung nicht bzw. nur durch die vereinbarte Versicherungssumme der Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung limitiert ist, während die meisten Klauseln, mit denen Schäden durch Witterungsniederschläge „mitversichert“ werden, meist mit einer geringen Versicherungssumme gedeckelt sind.

Schadensabwicklung