Vor vielen Jahren habe ich
bei meiner Eintragung als gerichtlich beeideter Sachverständiger den Eid geschworen,
dass ich die Gegenstände eines Augenscheins
sorgfältig untersuchen,
die gemachten Wahrnehmungen treu und vollständig angeben und den Befund und mein Gutachten nach
bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft angeben werde.
Damals wie heute
bildet dieser Eid die Grundlage meines Handelns.
Sei es
bei der Deckungsprüfung und in der Schadenbearbeitung
oder bei der
Erstellung von Deckungskonzepten
und Vertragsgrundlagen.
Seit über dreißig Jahren
halten „meine Versicherungsverträge“ jeder Prüfung stand
und vor allem – schadenfrei!