Gerichtsgutachter

Risikobewertung

Vor vielen Jahren habe ich bei meiner Eintragung als gerichtlich beeideter Sachverständiger den Eid geschworen, dass ich die Gegenstände eines Augenscheins sorgfältig untersuchen, die gemachten Wahrnehmungen treu und vollständig angeben und den Befund und mein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft angeben werde.  Damals wie heute bildet dieser Eid die Grundlage meines Handelns. Sei es bei der Deckungsprüfung und in der Schadenbearbeitung oder bei der Erstellung von Deckungskonzepten und Vertragsgrundlagen. Seit über dreißig Jahren halten „meine Versicherungsverträge“ jeder Prüfung stand und vor allem – schadenfrei!
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